
Tarif 595 verstehen und korrekt anwenden
Der komplette Online‑Kurs mit FAQ für Gesundheitsförderung, Kursleiter:innen und Anbieter von Präventionsleistungen. Als Onlinekurs oder Webinar.
Tarif 595: Sicher abrechnen ab dem
1. Januar 2027
Professionelle Praxisführung beginnt mit einer klaren, einfachen und rechtssicheren Administration. Lerne alle administrativen Grundlagen, die du für deine selbständige Tätigkeit als Therapeut:in oder Coach in der Schweiz brauchst – verständlich, praxisnah und sofort umsetzbar.

Ab dem 1. Januar 2027 wird in der Schweiz der neue Tarif 595 für die Abrechnung von Gesundheitsförderung und Prävention flächendeckend eingeführt.
Viele Anbieter sind unsicher: Was wird vergütet? Wie rechne ich korrekt ab? Welche Dokumente brauche ich? Wie funktioniert XML 5.0?
Ich zeige dir Schritt für Schritt, wie du rechtssicher abrechnest – ohne Stress, ohne Fehler, ohne Risiko.
Warum ist der Tarif 595 wichtig?
Bis jetzt konnten Institutionen und Kursleiter:innen ihre gesundheitsfördernden Angebote einfach mit einer normalen Rechnung abrechnen. Klient:innen mit einer Zusatzversicherung reichten diese Rechnung bei ihrer Versicherung ein und erhielten einen Teil der Kosten zurück.
Diese Möglichkeit fällt ab 2027 weg.
Wenn du möchtest, dass deine gesundheitsfördernden Leistungen weiterhin von den Krankenkassen anerkannt und vergütet werden, musst du ab dem 1. Januar 2027 zwei zentrale Anforderungen erfüllen:
1. Rechnungen müssen nach Tarif 595 erstellt werden
Mit klar definierten Tarifpositionen, Pflichtfeldern und einer standardisierten Struktur.
2. Die Abrechnung muss im XML‑Standard 5.0 erfolgen
Nur Rechnungen im offiziellen XML‑Format werden von den Versicherern akzeptiert. Das bedingt die Anwendung von einer homologierten Software.
Für wen ist dieser Onlinekurs geeignet?
Für alle, die ab 2027 Leistungen nach Tarif 595 anbieten oder abrechnen:
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Gesundheitsförderung / Präventionsanbieter
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Kursleiter:innen
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Coaches, Trainer:innen, Bewegungsfachpersonen
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Institutionen & Organisationen
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Anbieter von Gruppenangeboten, Workshops, Kursreihen
Wichtig: Anerkannte Therapeut:innen, die bereits mit dem Tarif 590 abrechnen, brauchen den Tarif 595 nicht. Sie rechnen weiterhin ihre gesundheitsfördernde Leistungen wie bisher mit den Behandlungsgrund "Prävention" anstatt "Krankheit".
Was du nach dem Kurs kannst?
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Wissen, wo du dich für welche Methoden zertifizieren lassen musst (falls du es noch nicht bist)
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Tarif 595 vollständig verstehen
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Deine Angebote mit dem Tarif 595 korrekt abrechnen
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Das XML‑Standard 5.0 mit den neuen Rechnungsformular verstehen
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Auf was du bei der Wahl der homologierten Software achten musst
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genau wissen, wie du vorgehen musst, damit es ab dem 1. Januar 2027 problemlos klappt
Was du in diesem Kurs lernst?

Tarif 595 verstehen und korrekt anwenden
Alles was du brauchst für die Abrechnung ab dem 1.Januar.2027
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Einleitung und Grundlagen
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Die Zertifizierung
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Tarif 595 verstehen und korrekt anwenden
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das neue Rechnungsformular 5.0
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Softwarewahl für Tarif 595 und Standard XML 5.0
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Fragen und Antworten
Wenn du daran bist, ein Gesundheitsstudio neu zu gründen, empfehle ich dir den Gesamtkurs "Reise in die Selbständigkeit". Neben den Informationen zum Tarif 595 wirst du dabei in allen Gründungsschritten begleitet.
Deine Möglichkeiten
Für Schulen, Verbände und Softwarehäuser
Praxisfit bietet massgeschneiderte Module für Ausbildungsinstitutionen und Fachverbände im Gesundheitsbereich:
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Diverse Module nach den Richtlinien der Dachorganisationen Oda-MM, Oda-KT, Oda-AM und Artecura.
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Weiterbildungen zu vielfältigen Themen
Alle Inhalte sind didaktisch klar strukturiert, praxisnah und sofort anwendbar. Das Angebot umfasst Seminare vor Ort und Webinare. Bald kommen Online-Kurse dazu.
