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Herausforderung Corona – Soforthilfe für TherapeutInnen

Modul 4 – Konkrete Wege zum Geld

4.2 Entschädigung für Selbständigerwerbende

 

 Ergänzung vom 16.4.2020 und 22.04.2020:
Neu haben alle Selbständigerwerbende mit einem AHV-pflichtigem Einkommen zwischen CHF 10’000 und CHF 90’000, welche den Betrieb nicht schliessen mussten aber sehr grosse Einbusse haben, Anrecht die diese Entschädigung. Die Entschädigung kann rückwirkend auf den 17.3.2020 bis zum 16.5.2020 verlangt werden.
Wer schon einen negativer Entscheid bekommen hat, sollte dies in einem Brief anfechten und das Formular neu einsenden (Informationen unter www.ahv-iv.ch)

 

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